Private Krankenversicherungen verstehen...
- Private Krankenversicherungen sind zwischen 1883 - 1901 entstanden.
- In den Folgejahren hat sich die Private Krankenversicherung zu einem der bedeutendsten Standbeine des Gesundheitswesen entwickelt
- Die Private Krankenversicherung basiert auf gesetzlichen Grundlagen, hauptsächlich dem Versicherungsvertragsgesetz und allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Im Gegensatz zur Gesetzlichen kann die Private Krankenversicherung ohne Angabe von Gründen, z.B. aufgrund von Insolvenzen, einen Antrag ablehnen, sie selektieren somit ihren Bestand. Die Zielgruppe besteht aus Personen, bei denen die Zahlung der Prämie gesichert ist und möglichst noch keine Erkrankung vorliegt. Ziel ist es, die Beiträge für die Mitglieder stabil zu halten.
- Die Beitragsberechnung erfolgt ausschließlich aufgrund des Eintrittsalters, des Gesundheitszustandes und der gewünschten Absicherung (z.B. Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus anstatt allgemeine Pflegekasse)
- In den Privaten Krankenversicherungen erfolgt eine aktive Rückstellungsbildung für die Beiträge im Alter, zusätzlich gibt es seit dem 01.01.2000 den gesetzlichen Zuschlag, mit dem eine weitere Stabilisierung im Alter erreicht werden soll.
- Versichert wird grundsätzlich jede Person mit einem eigenen Beitrag nach o.g. Kriterien
- besser verdienende Angestellte (mehr als €/Jahr)
- Selbstständige / Freiberufler
- Beamte / Anwärter
- viele Studenten
- Hausfrauen, die nicht pflichtig sind
- Ärzte
Aufgrund des großen Personenkreises ist eine Vielzahl von Tarifen notwendig, diese sinnvoll zu kombinieren, ist unsere Aufgabe. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.
Sie sind Arbeitnehmer und verdienen weniger als €/Jahr? Dann lassen Sie sich ein kostenloses Angebot zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung erstellen.

