Private Krankenversicherungen

Privater Versicherungsvergleich im Internet - Worauf muss man achten, wenn ein Versicherungsfall eintritt?


Mit dem Abschluss einer Versicherung - sei diese eine Krankenversicherung, eine Lebensversicherung, eine Rechtschutzversicherung, eine Kfz-Versicherung usw. - verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Beachtung einiger Regeln, vorgeschrieben durch das Versicherungsvertragsgesetz. Diese Regeln sind als Obliegenheiten bekannt, betreffend die Lage vor dem Versicherungsfall und nach dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Hier sind die wichtigsten Obliegenheiten, über die jeder Versicherungsnehmer informiert sein müsste:
  • vorvertragliche Anzeigepflicht - der Versicherungsnehmer, manchmal abgekürzt als VN, ist verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sein könnten dem Versicherer zu melden. Die Meldung der Vorerkrankungen ist in Falle einer privaten Krankenversicherung in dieser Pflicht miteingeschlossen.
  • Gefahrstandspflicht, auch noch Verbot der Gefahrerhöhung genannt - der Versicherungsnehmer ist verpflichtet alle weitere Risiken nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu vermeiden, er muss alle mögliche Änderung die eine Gefahr darstellen mit dem Versicherer besprechen, sich mit ihm vorerst beraten und nur danach handeln
  • Abwendungs- und Minderungspflicht, also Schadensminderung - der Versicherungsnehmer sollte alles dafür machen, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird, er sollte die Genesung aus allen Hinsichten helfen und sie auf keinen Fall, hindern
  • Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht - der Versicherungsnehmer muss nach dem Eintritt des Versicherungsfalles alle nötigen Auskünfte dem Versicherer mitteilen, damit er die Leistungspflicht feststellen kann
Für die private Krankenversicherung gelten einige zusätzliche Obliegenheiten, und zwar:
  • die Krankenhausbehandlung muss innerhalb von zehn Tagen nach dem Beginn dem Versicherer gemeldet werden
  • der Versicherungsnehmer ist verpflichtet alle nötigen Auskünfte dem Versicherer mitzuteilen, damit er die Leistungspflicht und deren Umfang festlegen kann
  • wenn der Versicherer es verlangt, dann muss sich der Versicherungsnehmer von einem beauftragten Arzt untersuchen lassen
  • wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellt, dann muss diese unverzüglich gemeldet werden. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit muss innerhalb von drei Tagen angezeigt werden
All diese Obliegenheiten, Regeln sind durch das Gesetz vorgeschrieben, und müssen eingehalten werden, sonst könnte die Leistungspflicht des Versicherers vermindert werden, gar nicht erbracht werden, oder in schlimmsten Fall könnte der Versicherer den Vertrag sogar aufgelöst werden.
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