Private Krankenversicherungen

Gesundheitsreform


Die wichtigen Regelungen der Gesundheitsreform

Die gesetzliche Regelung für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherungen in die private Krankenversicherungenlautet ab sofort:

Versicherungsfrei sind "Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitentgelt die Versicherungspflichtgrenze (Stand : €/Jahr) im letzten Jahr überstiegen hat.
Arbeiter und Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat, die aber am 27.10.2006 bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Tag die Mitgliedschaft bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt hatten, um in die private Krankenversicherung zu wechseln, bleiben versicherungsfrei, solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen.
Für Arbeiter und Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen in 2006 jedoch nicht die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat, ist ab 27.10.2006 der Wechsel in die private Krankenversicherung nicht mehr möglich.

Ab dem 1. Januar 2008 müssen alle Anbieter der privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten. Dieser Tarif orientiert sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und soll bei allen Anbietern gleich sein. Der Basistarif wird neben den anderen Tarifen der PKV angeboten und kann mit privaten Zusatzversicherungen kombiniert werden. Der Basistarif kann ohne sowie mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Zielgruppe des Basistarifs sind: jeder PKV-Vollversicherte; freiwillig Versicherte Mitglieder der GKV; alle Nichtversicherten, die früher in der PKV versichert waren oder der private Krankenversicherung zuzuordnen sind. Für den Basistarif besteht ein Annahmezwang; Risikozuschläge dürfen nicht erhoben werden. Der Beitrag für den Basistarif wird auf die Höhe des durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrags begrenzt (ca. 500 Euro).

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