Private Krankenversicherungen

Kranken- und Pflegeversicherung für Selbständige und Freiberufler


Für Selbständige und Freiberufler muss der Auftragsgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Der Selbständige bzw. Freiberufler selbst ist nicht versicherungspflichtig und muss sich um seine Kranken-und Pflegeversicherung selbst kümmern. Ausnahmen bilden Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Musiker usw. Diese Personen sind in Rahmen der Künstlersozialversicherung geschützt.

Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, sollte ein Selbständiger bzw. Freiberufler schon aus finanziellen Gründen eine Kranken- und Pflegeversicherung haben, andernfalls müßte er mit einer sehr hoher Selbstbeteiligung rechnen, wenn er nach in Folge einer Krankeheit oder eines Unfalls im Krankenhaus behandelt werden muß.

Selbständige und Freiberufler können zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherung frei wählen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können sich Selbständige und Freiberufler in Rahmen einer Freiwilligen Versicherung krankenversichern. Allerdings müssen sie dabei in der Regel mit Höchstbeiträgen rechnen. Eine Private Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung ist für Selbständige und Freiberufler oft die günstigere Alternative.

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