Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, sollte ein Selbständiger bzw. Freiberufler schon aus finanziellen Gründen eine Kranken- und Pflegeversicherung haben, andernfalls müßte er mit einer sehr hoher Selbstbeteiligung rechnen, wenn er nach in Folge einer Krankeheit oder eines Unfalls im Krankenhaus behandelt werden muß.
Selbständige und Freiberufler können zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherung frei wählen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können sich Selbständige und Freiberufler in Rahmen einer Freiwilligen Versicherung krankenversichern. Allerdings müssen sie dabei in der Regel mit Höchstbeiträgen rechnen. Eine Private Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung ist für Selbständige und Freiberufler oft die günstigere Alternative.
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