Private Krankenversicherungen

Freiwillige Krankenversicherung


Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können nach dem Ende der Versicherungspflicht eine Freiwillige Krankenversicherung abschliessen, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor dem Ende der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate oder unmittelbar davor ununterbrochen mindestens 12 Monate pflichtversichert waren.

Die Versicherungspflich endet, wenn:
  • der Versicherte eine selbständige Tätigkeit aufnimmt
  • der Versicherte eine Beschäftigung mit einem Jahresgehalt von mehr
    als € aufnimmt
  • die Familienversicherung des Versicherten erlischt
In diesen Fällen sind die Versicherten nicht pflichtversichert, sondern müssen sich um Ihre Krankenversicherung selbst kümmern. Dies kann in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung oder durch eine Private Krankenversicherung erfolgen.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die eine Freiwillige Versicherung abgeschlossen haben, müssen entspächen ihrer wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichten. Mitglieder der freiwilligen Versicherung, die über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügen, zahlen einen Mindestbeitrag.
Selständige, die eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen in der Regel den Höchstbeitrag entrichten.

Es wird empfohlen, vor dem Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung genau zu prüfen, ob die private Krankenversicherung nicht die günstigere Alternative wäre.

Sie möchten mehr über Freiwillige Versicherung erfahren oder möchten prüfen, ob die private Krankenversicherung sich für Sie lohnt? Wir helfen Ihnen dabei. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich einen Versicherungsvergleich an.

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